Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 IDENTITÄT

Mobile Office Management
Inhaberin: Jenny Riedel
Willy-Brandt-Str. 7
16515 Oranienburg

Tel.: +49 (0)3301 414 33 – 98
Fax: +49 (0)3301 414 33 – 99
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UID: DE283624206
Finanzamt Oranienburg

Bankverbindung:
Bank: Berliner Volksbank
IBAN: DE69 1009 0000 2498 0590 00
BIC: BEVODEBBXXX

Nachfolgend „MOM“ genannt

§2 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen MOM und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch MOM nicht Vertragsbestandteil, es sei denn MOM stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu.

Die AGB von MOM gelten selbst dann, wenn MOM die Leistung unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch MOM nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von MOM durch eine vertretungsberechtigte Person ausdrücklich bestätigt werden.

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer in diesem Sinne sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, oder Kleingewerbetreibende, gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

§3 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSGEGENSTAND

(1)  Ein Vertrag zwischen MOM und dem Kunden kommt durch die Übermittlung per Post, Telefax oder E-Mail des unterschriebenen Vertrages oder Angebotes von MOM zustande.

(2)  Gegenstand des Vertrages ist die in dem Angebot genaue Aufgabenbezeichnung sowie Leistungsbeschreibung. Die Parteien nehmen bewusst davon Abstand ein Arbeitsverhältnis zu begründen. MOM erbringt sämtliche Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden insbesondere in Form von Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuellen Anpassungen und der Erbringung von Sekretariatsdienstleistungen. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistung sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

(3) MOM erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist.

(4) Die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erfolgt in enger Zusammenarbeit der Parteien. Die endgültige Entscheidung über die Art und Weise, wie diese Dienstleistung genau zu erbringen ist, trifft MOM.

(5) MOM ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

(6) Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

§4 VERTRAGSDAUER UND VERGÜTUNG

(1) Der Vertrag beginnt und endet zu dem jeweils zu den vertraglichen vereinbarten Zeitpunkten.

(2) Soweit der Vertrag zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)  Der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht leistet;

b)  wenn ein Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die im Angebot von MOM benannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich geltender Umsatzsteuer.

(5) Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minutentakt. Jeweils mit Beginn eines Zeitraums von 15 Minuten ist 1/4 des vereinbarten Stundensatzes zu zahlen. Der vereinbarte Stundensatz gilt auch für Gesprächs-, Fahrt- und Wartezeiten von MOM, die durch die Auftragserteilung verursacht sind. Materialaufwand wird gesondert vergütet.

(6) Reisekosten und Spesen, welche MOM im Rahmen der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung entstehen, werden dem Kunden weiterberechnet, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben.

(7) Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.

(8) Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(9) MOM ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass MOM ein geringerer Schaden entstanden ist.

(10) MOM ist berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, behält sich MOM den Rücktritt vom Vertrag vor.

§5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde wird MOM bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er ist verantwortlich für die rechtzeitige und für MOM kostenlose Bereitstellung, die Richtigkeit und die Vollständigkeit aller Informationen, Dokumente und anderer zur Arbeit benötigter Mittel, um die angebotenen Dienstleistungen durchführen zu können. Er ist ebenfalls verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit ihm unterstellten Mitarbeitern mit Fachfunktionen.

(2) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

(3) Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle MOM hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Während dieser Zeit ist MOM von den Verpflichtungen, die sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und aus diesen Dienstleistungsbedingungen ergeben, befreit.

§6 RECHTEEINRÄUMUNG

MOM räumt dem Kunden durch Ausgleich des Rechnungsbetrages für die erbrachte Dienstleistung das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

§7 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1)  Wird die Dienstleistung durch Verschulden von MOM und trotz ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, ist MOM verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, soweit der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Mangels diesen gegenüber MOM in Textform anzeigt.

(2)  Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von MOM zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat MOM Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

(3)  Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit MOM abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von MOM beschäftigt oder für diese Verhandlungen beauftragt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs. 1 BGB dar.

(4)  Die Haftung von MOM ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MOM beruhen, tritt eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen ein.

(5)  MOM haftet nur dann für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und nur soweit, wie die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(6)  MOM haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und Ansprüchen Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

§8 DATENSCHUTZ/GEHEIMHALTUNG

(1) MOM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung ist. und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung oder zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist.

 

(2) MOM erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über neue Leistungsangebote informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.

Der Widerruf ist in diesem Fall zu richten an:

Mobile Office Management
Inh. Jenny Riedel
Willy-Brandt-Str. 7,
16515 Oranienburg
Fax: +49 (0)3301 414 33 – 98
info@my-officeteam.de

 

(3) MOM ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Dritten weiterzugeben.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass MOM alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit.

(5) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, insbesondere diejenigen Informationen, die eine Partei der anderen Partei zur Verfügung stellt oder bekannt macht („vertrauliche Informationen”), auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus streng vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich insbesondere auch, die vertraulichen Informationen Dritten nur dann zugänglich zu machen, wenn Dritte sich dieser Vertraulichkeitserklärung angeschlossen haben.

6) Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien erstreckt sich nicht auf Tatsachen und/oder Unterlagen,

a) die im Zeitpunkt ihrer Offenbarung durch die andere Partei bereits allgemein zugänglich oder bekannt sind, ohne dass dies auf einem Verstoß einer Partei gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung beruht;

b) wenn für diese Tatsachen bzw. Unterlagen die andere Partei zuvor ihr schriftliches Einverständnis zur Bekanntgabe erteilt hat;

oder wenn dies in rechtlicher Hinsicht aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde erforderlich ist. Für den Fall, dass diese Voraussetzung vorliegt, wird die betreffende Partei die andere Partei hiervon unterrichten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(7) Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -materialien an die jeweilige Partei zurückzugeben. Die Adressdateien und Unterschriftsdateien werden nach Beendigung des Auftrages innerhalb einer Frist von 10 Werktagen dauerhaft gelöscht.

(8) Die Parteien verpflichten sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages zu bewahren, diese Vereinbarung gilt auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus.

§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von MOM. MOM steht es frei, als Gerichtsstand auch den Sitz des Kunden zu wählen.

(3) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieser AGB unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.